Nichtigkeitsklage
Zivilgerichtliches Vorgehen, um ein Patent für nichtig, d.h. von Anfang an gegenstandslos, erklären zu lassen. Das Patent wird auf Antrag für nichtig erklärt, wenn der Gegenstand des Patents nicht patentfähig ist. Weitere Nichtigkeitsgründe sind unzureichende Offenbarung, widerrechtliche Entnahme, unzulässige Erweiterung des Gegenstandes des Patents sowie die Erweiterung des Schutzbereiches des Patents. Die Nichtigkeitsklage kann während der gesamten Laufzeit des Patents beim Bundespatentgericht eingereicht werden, jedoch nicht während der Einspruchsfrist und nicht während des Einspruchsverfahrens.
« Nicht-Patentierbarkeit     Offenbarung »