Eine Erfindung ist zur Erteilung eines Patents schriftlich beim Patentamt anzumelden. Für jede Erfindung ist eine besondere Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung muss enthalten:
- einen Antrag auf Erteilung des Patents, in dem die Erfindung kurz und genau bezeichnet ist.
- einen oder mehrere Patentansprüche, in denen angegeben ist, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll,
- eine Beschreibung der Erfindung
- die Zeichnungen, auf die sich die Patentansprüche oder die Beschreibung beziehen.
Die Erfindung ist in der Anmeldung so deutlich und vollständig zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann. Mit der Anmeldung ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 60,– € zu bezahlen. |