Lerneinheit F: Grundlagen Arbeitnehmererfindungsgesetz

In Lerneinheit F sollen die Grundlagen des Arbeitnehmererfindungsgesetztes dargestellt werden.

Das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) ist für alle Arbeitnehmer im privaten und öffentlichen Dienst, Beamte und Soldaten anwendbar (§ 1 ArbnErfG). Arbeitsergebnisse (Erfindungen) eines Arbeitnehmers oder Beamten stehen danach grundsätzlich dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn zu. Dieser arbeits- und dienstrechtliche Grundsatz steht dabei im Widerspruch zum bereits dargestellten Erfinderprinzip, nach dem die Erfindung dem Erfinder selbst zusteht.

Inhalt:

  1. Anwendbarkeit des Arbeitnehmererfindungsgesetzes
  2. Geltungsbereich
  3. Diensterfindung
  4. Erfindungsarten
  5. Freie Erfindungen
  6. Mitteilungspflicht
  7. Freie Erfindung?
  8. Schutzrechtsanmeldung
  9. Inanspruchnahme
  10. Zusammenfassung

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